Die politischen Beratungen zur Einführung der Grundrente finden in den Gremien statt, doch
sind bereits die wesentlichen Eckpunkte der zukünftigen Rentenleistung bekannt, die ab dem
01.01.2021 eingeführt werden soll.
Demnach sollen bereits ab 33 Jahren mit Rentenbeiträgen aus Beschäftigung,
Kindererziehung oder Pflegetätigkeit die derzeitigen Renten um einen Zuschlag erhöht
werden. Dabei ist beabsichtigt, dass der Zuschlag gestaffelt werden soll und erst bei 35
Beitragsjahren die volle Höhe erreicht.
Den vollen Zuschlag zur Rente sollen die Rentnerinnen und Rentner erhalten, die ansonsten
nur ein monatliches Einkommen (Renten und weitere Einnahmen) von weniger als 1.250
Euro bei Alleinlebenden und 1.950 Euro bei Paaren haben (Stand: Januar 2020). Sofern
man sonstiges Einkommen oberhalb dieser Grenze hat, sollen 40 Prozent auf die
Grundrente angerechnet werden.
Möchten Sie die Grundrente erhalten, müssen Sie diese nicht extra beantragen. Dies wird
einer bereits bewilligten Altersrente automatisch durch die Rentenversicherung berechnet
werden. Müssen Sie erst noch einen Altersrentenantrag stellen, wird der Anspruch auf den
Zuschlag ohne zusätzliche Aufforderung mit geprüft.
Es kommt auch keine zusätzliche Bürokratie auf Sie zu, da keine Bedürftigkeitsprüfung
erfolgen wird und die zusätzliche Berücksichtigung von Einkommen wird durch die
Finanzämter vorgenommen und den Rentenversicherungen mitgeteilt.
Wichtig ist jedoch, dass Sie sich um die Richtigkeit Ihres Rentenkontos rechtzeitig bemühen.
Dabei muss kontrolliert werden, ob alle Versicherungszeiten aus Schule, Ausbildung, Beruf,
Kindererziehung und Pflege berücksichtigt wurden. Es kann bei der Bewilligung der
Grundrente, wie auch bei jeder anderen Rente, auf jeden Monat ankommen. Nur wenn die
ausreichende Anzahl von Monaten (Anwartschaften, Pflichtversicherungszeiten) festgestellt
ist, sind kann eine Rente zugesprochen werden.
Deshalb sollten Sie bereits jetzt Ihr Versicherungskonto bei Ihrer Rentenversicherung klären
und nicht erst bis zum Rentenantrag warten.
Sie können sich bei einer lokalen Beratungsstelle der Rentenversicherung vorab informieren,
die möglichen fehlenden Zeiten erläutern und dort einen Kontenklärungsantrag stellen.
Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, können Sie sich gerne auch bei mir melden und
einen Termin für ein Beratungsgespräch vereinbaren.