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Jobcenter Rhein-Sieg zahlt mehr für Wohnungen

Auf Nachfrage über die Kreistagsfraktion der FDP wurde nun von Seiten des Kreises mitgeteilt, dass die Angemessenheit für Unterkunft und Heizung im Rahmen des „Schlüssigen Konzepts“ im August 2017 überprüft wurde. Die Ergebnisse sollen den Sachstand von März 2018 abbilden.

Dabei wurde – nicht überraschend – festgestellt, dass die Mieten in den Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises gestiegen sind. Dem entsprechend muss das Jobcenter auch höhere Leistungen bewilligen.

Auch die Angemessenheit der Nebenkosten wurde überprüft und nach oben angepasst. Demnach würde für Nebenkosten eine Obergrenze von 1,92 Euro/qm angesetzt.

Wer seit zwischen September 2017 und heute vom Jobcenter eine Kostensenkungsaufforderunge erhalten hat, sollte überprüfen, ob die neuen Zahlen nicht doch dazu führen, dass die Warmmiete angemessen ist. Die Zahlen für Ihre Kommune finden Sie auf der Homepage des Jobcenters Rhein-Sieg.

Gerne berate ich Sie und prüfe Ihre Bescheide.

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