In jüngerer Zeit wurden durch die EU-Verordnung 261/2004 die Fluggastrechte gestärkt. Aus dieser Verordnung lassen sich (unter anderem) Ansprüche auf Ausgleich in Höhe von 250 Euro bis 600 Euro bei Nichtbeförderung oder Annulierung des Fluges stellen. Aber auch bei Reisemängeln und vertaner Urlaubsfreude, Ärger mit dem Reisebüro oder Reiseveranstalter stehe ich meinen Mandanten stets zur Seite.
Meine Leistungen im Reiserecht:
- Reiserecht - Pauschalreise
- Spezialreisen
- Kreuzfahrten
- Städtereisen
- Fortunareisen / Glücksreisen
- Flugrecht
- Fluggastrechte bei Flugverspätung und -ausfall / -annulierung
- Reisegepäck (Verlust oder Beschädigung)
- Individualreiserecht
- Bahnreiserecht
- Busreiserecht
- Ferienhausrecht
- Gastschulaufenthalt
- Reisevertragsrecht
- Reisevermittlungsrecht