In den Tagen vor den Sommerferien 2022 häufen sich die Meldungen wegen Flugausfällen/-annullierungen (verursacht durch schlechtes Personalmanagement der Fluggesellschaften und/oder hohe Krankenstände) oder langer Warteschlangen an den Check-Ins und den Sicherheitskontrollen, die zum Verpassen von Flügen führen.
In beiden Fällen wird der Reisende häufig am Flughafen alleine gelassen, ohne zu wissen, welche Möglichkeiten und rechtlichen Ansprüche er hat.
Hier sollte der Reisende sich im Falle einer Pauschalreise immer umgehend zunächst an den Reiseveranstalter wenden, um Alternativen zu erhalten oder bei reinen Flugbuchungen an die entsprechende Fluggesellschaft.
Gleichzeitig sollte der Reisende sich aber auch mit anderen Personen in der Warteschlange austauschen, um sich ggf. wechselseitig als Zeugen benennen zu können. Nur so kann im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine solide Rechtsposition aufgebaut und nachgewiesen werden.
Hilfreich wären auch Fotos oder Videos von der Warteschlange am Check-In oder an den Sicherheitskontrollen, möglichst mit einer Uhr auf dem Bild.
Wenn man einen Platz für einen Alternativflug erhalten hat, sollte man den Urlaub zunächst genießen. Zu Hause angekommen wäre dann die Fluggesellschaft im Falle einer Flugannullierung (oder Verspätung von mehr als drei Stunden am Ankunftsort) anzuschreiben und die Ansprüche nach der EU-Fluggastverordnung geltend zu machen. Auf Grund des momentane Aufkommens dieser Forderungen sollte eine Frist zu Zahlung der Ansprüche mit mindestens drei Wochen angesetzt werden.
Wird jedoch ein Flug wegen überlanger Wartezeiten an den Sicherheitskontrollen verpasst, müsste man sich an die Bundesrepublik Deutschland wenden und Schadensersatzansprüche aus Staatshaftungsrecht (wegen Organisationsverschulden) geltend machen. Es könnten grundsätzlich dabei sämtliche Mehrkosten geltend gemacht werden, die durch das Verpassen des Fluges den Reisenden entstanden sind. Auch hier wäre zunächst eine Frist zur Zahlung zu setzen.
Sollten die Fluggesellschaft, der Reiseveranstalter oder die BRD nicht innerhalb der gesetzten Frist zahlen, befänden sie sich als Schuldner in Verzug und müssten neben den Verzugszinsen auch die Kosten eines Anwalts tragen, den die Reisenden dann beauftragen sollten. Grundsätzlich würden die Anwaltskosten auch die Rechtsschutzversicherungen tragen, sofern die Reisenden über eine solche verfügen.
Gerne kann ich Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen die Fluggesellschaft, den Reiseveranstalter und/oder die BRD helfen oder auch prüfen, welche Ansprüche Ihnen überhaupt zustehen. Melden Sie sich einfach bei mir mit Ihrem Anliegen, per Telefon oder auch per Email.
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